WEG – Lotse in Trier – Teilungserklärung – Hausverwaltung – Eigentümerversammlung – Hausgeld – Sanierung-etc.
Ihr WEG – Lotse in Trier
WEG – Teilungserklärung – Hausverwaltung – Wirtschaftsplan – Hausgeld – Eigentümerversammlung – Sanierung, wie behalte ich als Wohnungseigentümer den Überblick?
Sei es das neue Dach, der Anstrich der Fenster und Türen, die Modernisierungen der Heizung oder schlicht die Pflege des gemeinsamen Gartens – Probleme an Bord einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind meist ein komplexes Bündel von finanziellen, rechtlichen, technischen und menschlichen Fragen.
Über den Kurs der WEG gibt es oft sehr unterschiedliche Meinungen bei den Eigentümern und Eigentümerinnen.
Zerstrittene Wohnungseigentümergemeinschaften lassen sich meist nur von außen, mit Hilfe eines neutralen Dritten, wieder auf einen gemeinsamen Kurs bringen – mit der Unterstützung eines Lotsen, der die Untiefen, Strudel und Strömungen einer WEG kennt und die Gemeinschaft hindurchführt.
Ansonsten führt der Weg der Gemeinschaft oft in endlose , langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten durch die Instanzen, begleitet von Sachverständigengutachten, Gerichtsterminen und am Ende zu einer auf ewig zerstrittene Gemeinschaft.
Ich biete Ihnen an, Sie bei der Lösung Ihres Problems – aufmerksam, individuell und professionell zu begleiten.
Das Angebot: Ich höre Ihnen genau zu, analysiere Ihr Problem, komme auf Wunsch zu Ihrer Eigentümerversammlung (wenn dies die Teilungserklärung zulässt) und schlage Ihnen einen guten Kurs vor, mit dem Sie alle leben können.
Beauftragen muss mich Ihr Verwalter als Vertreter Ihrer Gemeinschaft. Oft genügt es, mit dem Verwalter das Problem zu erörtern und mit ihm den Kurs zu besprechen.
Vorab benötige ich Ihre Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der vergangenen drei Eigentümerversammlungen und ein kurze schriftliche Schilderung des Problems. Damit kann ich mir zunächst ein erstes Bild Ihrer Situation machen. Aufgrund dessen mache ich Ihnen ein Angebot, welchen Aufwand und welche Kosten ich für meinen Lotsendienst kalkuliere. Nehmen Sie das Angebot nicht an, berechnen wir Ihnen lediglich eine Beratungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in der Regel 250 Euro zzgl. MwSt.