BAG gibt den Erben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 IV BUrlG
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In seiner Entscheidung vom 20. September 2011 kam der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Ergebnis, dass mit dem Tod eines Arbeitnehmers auch sein Urlaubsanspruch untergeht, dass heißt seine Erben erhalten keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz.
Fraglich ist, ob der EuGH hier nicht später zu einem anderen Ergebnis kommt.
Die Entscheidung ist insbesondere zu beachten, wenn ein Aufhebungsvertrag, ein arbeitsgerichtlicher Vergleich oder ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen werden sollen.
BAG , 20.09.2011, Aktenzeichen 9 AZR 416/10