Heizpflicht des Vermieters – Grundsätzliches zum Heizen der Mietwohnung !
Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung (Vertrag prüfen !) gilt grundsätzlich eine Heizpflicht in der Heizperiode 1. Oktober – 30.April.
Oft wird vertraglich geregelt: Heizperiode Mitte September bis Mitte Mai, dann ist dies verbindlich.
Der Vermieter hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass sein Heizsystem in der Lage ist Mindesttemperaturen zu erbrignen.
Ist nichts anders geregelt gilt grundsätzlich eine Mindesttemperatur geschuldet von 20-22 Grad. Dies aber nicht 24 Stunden , sondern zwischen 07.00 Uhr bis 23.00 uhr.
Ansonsten ist vieles streitig – Mindestemperatur in der Nacht 17 Grad ?
Vereinzelt soll die Mindesttemperatur in der Zeit von 06.00 uhr bis 24.00 uhr erbracht werden – streitig.
Sorgt der Vermieter nach Anzeige der Minderleistung nicht für Abhilfe, kann der Mieter die Miete angemessen mindern.
Die konkrete Höhe der Mietminderung bedarf der Einzelfallprüfung.
Im Extremfall ist an eine Kündigung zu denken- aber nicht ohne Rechtsrat.