Scheinselbständigkeit – Freie Mitarbeit – in Trier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Risiken und nebenwirkungen befragen.
|0 Comment
Fachanwalt Arbeitsrecht in Trier Der Gesetzgeber überbürdet dem Arbeitgeber auch in Trier in §§ 28 a ff. SGB IV die Meldung über Beschäftigte, nämlich der Entgelte, Beschäftigungszeiten etc. Der Arbeitgeber ist verpflichtet sämtliche Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechende Ei