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Mietrecht Anwalt Trier – Grundsätzliches zur Mietminderung – Bauarbeiten – Terrassenbenutzung

Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr d

Arbeitsrecht Anwalt Trier – Muss der Arbeitgeber den „freien Tag“ an rosenmontag zahlen?

Rosenmontag: Arbeitgeber muss freie Tage an Karneval nicht mehr bezahlen Betriebsrat kann Individualansprüche nicht gerichtlich durchsetzen Wer Karneval feiern will, der muss dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem die wei

Schadensersatz Schmerzenzensgeld – Körperverletzung auf Rosenmontagsumzug – geworfene Rose

Schadensersatzrecht Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will,

Mietrecht Anwalt Trier – Haftung des Mieters bei defekter Geschirrspülmaschine

Mietrecht,Schadensersatzrecht Mieter haftet nicht für Wasserschaden durch defekte Geschirrspülmaschine Keine automatische Gefährdungshaftung durch Einbringen von Haushaltsgeräten in eine Mietwohnung Wenn eine Geschirrspülmaschine infolge eines technischen Defekts einen Wasserschaden v

Wohungseigentumsrecht Anwalt Trier – Kinderwagen im Hausflur

Wohneigentumsrecht Zeitlich begrenztes Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur erlaubt Zur Nachtzeit muss ein Kinderwagen jedoch aus dem Hausflur entfernt und in der eigenen Wohnung oder dem Keller untergebracht werden Sind keine oder nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden, einen Kind

Wohnungseigentumsrecht Anwalt Trier – Heizkosten Jahresabrechnung

Wohneigentumsrecht Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen Abweichung der Einzelabrechnungen von Gesamtabrechnung müssen verständlich erläutert werden Bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten