Anwalt Trier – Unfall bei Mithilfe unter Freunden – besteht Unfallversicherungsschutz?
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Unfall bei Mithilfe unter Freunden steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Hilfe als Freundschaftsdienst als Gegenleistung für selbsterhalte Gefälligkeit nicht vom Unfallschutz umfasst Kommt es zu einem Unfall bei einer Mithilfe unter Freunden, ist diese