Mietrecht Trier – Vermieter muss bei Schadensberechnung einen Abzug alt für neu vornehmen.
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Beschädigt der Mieter Eigentum des Vermieters, muss bei der Berechnung des Schadensersatzes der Abzug alt für neu berücksichtigt werden, sofern nicht lediglich eine Reparatur erfolgte bzw. erfolgen soll. Es gilt eine Relation der allgemein üblichen Nutzungsdauer eines Gegenstandes mit