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Sozialauswahl im Rahmen der Betriebsbedingten Kündigung – Kündigungsschutzgesetz

§ 1 KSchG Ist das Kündiungsschutzgesetz für einen Arbeitnehmer anwendbar, dann gelten die Regelungen des  § 1 KSchG für die betriebsbedingte Kündigung: Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht d

Kündigungsschutz auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet – Verstoß gegen Treu und Glauben

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitnehmer mus ahber die Truewidrikeit beweisen können. Die Rechtsprechung hat u.a. in folgenden Fällen Treuwidrigkeit angenommen: Arbeitgeber setzt

Mobbing – ein Mobbing -Tagebuch macht Sinn – Unterlassungsklage wegen Mobbing – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Trier

Beim Mobbing sind nicht die einzelnen Handlungen des bzw. der Täter zu beurteilen, da diese oft isoliert betrachtet, als rechtlich unbedeutend zu werten sind. Erst das schikanöse Verhalten des Mobbenden in einer Gesamtschau – über einen gewissen Zeitraum hinweg – läßt das

Burnout und Boreout durch Mobbing – wenn Arbeit krank macht – Arbeitgeber stehen in einer besonderen Verantwortung

Der Druck, der auf den Arbeitnehmern lastet, ist nach der Wirtschaftskrise 2008 enorm gewachsen. Burnout Man hat Angst um den Arbeitsplatz, will sich für die Firma unentbehrlich machen und gesteht sich aus diesem Grund keinen Urlaub, dafür aber jede Menge Überstunden und überdurchschn