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BetrKV – Bekämpfung von Ameisen oder Wespen in Trier – Kann der Vermieter die Kosten als „Kosten der Gebäudereinigung“ umlegen?

Ein Wespennest unter dem Dach oder Ameisen-Autobahnen können die Lebensqualität eines Mieters durchaus einschränken. Mietvertraglich ist ein Vermieter in der Regel nach  § 2 Nr. 9 BetrKV berechtigt die Kosten der Gebäudereinigung, d.h. für die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäude