LG Hamburg beschränkt Schadenshöhe je Musiktel auf 15,00 Euro
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LG Hamburg beschränkt Schadenshöhe je Musiktel auf 15,00 Euro In den Abmahnschreiben heißt es :”Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerks “XY” einer sog. Internettauschbörse, über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung an dem